Cross-Media-Marketing
Bezeichnet Werbemittel, bei denen bereits ein Kreuzchen genügt, um bis ans Lebensende mit Werbung versorgt zu werden. Zur Erleichterung des Verbrauchers wird das Kreuzchen gern auch schon vorgedruckt.
Bezeichnet Werbemittel, bei denen bereits ein Kreuzchen genügt, um bis ans Lebensende mit Werbung versorgt zu werden. Zur Erleichterung des Verbrauchers wird das Kreuzchen gern auch schon vorgedruckt.
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist vergleichende Werbung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie zählt aber trotzdem zu den härteren Bandagen in der Werbebranche, denn hierbei geht es doch meistens um die direkte Diskreditierung eines ungeliebten Konkurrenten. Unsere Werbung können Sie aber ruhig mal mit der von den ganzen anderen Klitschen vergleichen!
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